AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG (im Folgenden: Plümper).


2. Leistungsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Durchführung der in Auftrag gegebenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahme. Diese Leistungen erbringt
die Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG im Rahmen eines Dienstvertrages. Ein bestimmter Erfolg wird von der Plümper
Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG nicht geschuldet. Insbesondere schuldet die Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG keine Schädlingsfreiheit des Objektes, an dem die Arbeiten durchgeführt werden.

Notwendige Vorarbeiten zur Durchführung der beauftragen Maßnahmen, insbesondere Montage- oder Demontagearbeiten hat der Auftraggeber zu
treffen. Gerätschaften und technische Oberflächen sind durch den Auftraggeber vor Beeinträchtigungen durch die eingesetzten Mittel und Methoden zu schützen, sofern die Unempfindlichkeit nicht feststeht. In Zweifelsfällen hat der Auftraggeber die Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG auf die Gefahr einer Beschädigung hinzuweisen.

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als "verbindliche Ausführungsfrist" gekennzeichnet sind. Nicht als solche gekennzeichnete Termine sind unverbindlich.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG kommt erst durch Zugang der Auftragsbestätigung der Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG, spätestens jedoch durch Ausführung der angefragten Leistungen zustande.

4. Gegenleistung, Preisanpassung,
Zahlungsfristen

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung des angegebenen Entgelts. Je nach Vereinbarung ist dieses als Festpreis oder anhand des
Aufwandes angegeben.

Sofern sich die Bezugspreise der Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG ändern, steht ihr das Recht zu, die vereinbarten Preise im Verhältnis zur Preiserhöhung anzupassen. Für den Fall eines vereinbarten Festpreises gilt dies nur, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als vier Wochen liegt. Bei einer Preiserhöhung ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von einer Woche ab Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm gestellte Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Zugang auszugleichen.

5. Auftragsstornierung

Im Falle einer Auftragsstornierung schuldet der Auftraggeber 50 % des vereinbarten Entgelts. Ihm bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden
der Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG nachzuweisen. Die Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

6. Belieferung

7. Gefahrübergang

Wird bestellte Ware versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Absendung der Ware an den Käufer über.

8. Gewährleistungsumfang

Mängel an bei der Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG erworbenen Waren unterliegen zunächst einem Nachbesserungsrecht
der Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG. Erst bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit der Nachbesserung ist der Käufer nach seiner Wahl zur
Minderung oder zum Rücktritt berechtigt.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG

10. Allgemeine Regelungen

11. Abwehrklausel

Für Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG gelten ausschließlich diese AGB.
AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsgegenstand.

12. Haftungsausschluss

Die Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG haftet lediglich für Schäden des Vertragspartners, die in einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen oder die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG oder des für die Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG tätigen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

13. Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

14. Ausschlussfrist

Mängel an der erbrachten Leistung oder der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, zu rügen. Bei offen zu
Tage tretenden Mängeln beginnt diese Frist mit Erbringung der Dienstleistung bzw. mit Übergabe der Ware. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Frist mit
ihrer Entdeckung. Bei verspäteter Rüge kann sich der Auftraggeber auf die Mängel nicht mehr berufen.

15. Hinweise

Eine Schädlingsbekämpfung führt nicht zu einer vollständigen Beseitigung aller Schädlinge. Ein erneuter Befall durch natürliche Vermehrung
oder Neueintrag ist zu erwarten. Seine Beseitigung wird von der Schädlingsbekämpfungsmaßnahme der Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG nicht umfasst.

Aus dem Umgang mit von der Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG ausgebrachten oder verkauften Mitteln kann bei unsachgemäßem
Umgang eine Gesundheitsgefahr ausgehen. Die Sicherheitshinweise des jeweiligen Herstellers sind zu beachten.

16. Die Schädlingsbekämpfungs-Dienstleistungen
der Firma Plümper Schädlingsbekämpfungsservice GmbH&Co.KG verlängern sich jeweils um ein Jahr wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

17. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Lindern.